Aushangpflicht der
Untersuchungsergebnisse Legionellenprüfung
Betreiber gewerblich und öffentlich betriebener Anlagen (und damit sind auch die Hausverwaltungen gemeint!) müssen die Verbraucher mindestens jährlich über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers mit geeignetem und aktuellem Informationsmaterial informieren. Dies kann bei Vermietungen durch Zusendung an den Verbraucher oder durch Aushang geschehen.
Achten Sie beim Aushang der entsprechenden Informationen in Mehrfamilienhäusern, dass diese datenschutz-konform sind. Die Namen der Bewohner der Entnahmestellen dürfen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht aufgeführt werden. Die Ergebnisse von Legionellenuntersuchungen und die gegebenenfalls verwendeten Aufbereitungsstoffe zur Trinkwasserverbesserung wie z.B. Phosphate bei Enthärtungsanlagen mit Salzen müssen dafür dem Verbraucher verständlich aufbereitet werden.
Die Informationsschreiben, die Sie von AQUA-Diagnostik erhalten, um der Verpflichtung zum Aushang der Analyse-Ergebnisse nachzukommen, berücksichtigen die datenschutzrechtlichen Belange und verständliche Aufbereitung der Untersuchungsergebnisse.
Wünscht ein betroffener Verbraucher darüber hinaus Einzelergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen, sind diese vom Betreiber zugänglich zu machen, selbst wenn sie bereits in Zusammenfassungen oder jährlichen Übersichten bereitgestellt wurden.
Werden Trinkwasserzuleitungen aus dem Werkstoff Blei genutzt, sind diese Informationen dem Verbraucher des jeweiligen Objekts ebenfalls mitzuteilen.
Weitere Informationen zu den Neuerungen der Trinkwasserverordnung vom Juni 2023