Trinkwasser-Management für Hausverwaltungen
Outsourcing des Trinkwasser-Management
Alternativ zur direkten Auftragserteilung an ein akkreditiertes Labor erteilen Sie uns als Dienstleister eine Vollmacht nach §164 BGB, um die Beprobung und die Trinkwasseruntersuchung in Ihrem Namen zu beauftragen. Als zertifizierter Probenehmer und durch das Qualitätsmanagement eines akkreditierten Labors zugelassen, bieten wir Ihnen einen Rund-um Service für Ihre Trinkwasser-Installation. Geben Sie die Verantwortung für die Trinkwasserhygiene vertrauensvoll in die Hände von AQUA Diagnostik. Wir sind Ihr Garant für sichere Wasserqualität durch professionelles Trinkwassermanagement.
Ihre Vorteile mit AQUA Diagnostik
- Zertifizierte Probenahme und durch akkreditiertes Labor zugelassener Dienstleister mit mindestens jährlich aktualisierter bestandener Prüfung, nachgewiesen durch aktuellem Zertifikat.
- Im Rahmen des Trinkwasser-Managements für Hausverwaltungen übernehmen wir für Sie die komplette Organisation, Abwicklung und Dokumentation.
- Wir organisieren für Sie die Wiedervorlage der Prüfungsfristen, vereinbaren die Termine mit den Bewohnern der einzelnen Liegenschaften und führen automatisch die Probenahmen durch.
- Sie verringern Ihren Zeitaufwand und sparen Personalkosten, da Sie keine aufwändigen Trinkwasserhygiene-Weiterbildungen mehr besuchen müssen. Zusätzlich erhalten Sie bei kontinuierlicher Beauftragung eine exakte Dokumentation über die Ergebnisse der Prüfungsjahre (Historie) der einzelnen Liegenschaften.
- Sie erlangen durch unsere Expertise ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Der Rundum-Service durch AQUA Diagnostik
Die Verantwortung für die Wasserhygiene endet für die Wasserversorger am Wasserzähler. Mit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat der Gesetzgeber die Verantwortung an die Betreiber und sonstigen Inhaber von Trinkwasserinstallationen übertragen.
Verantwortlichkeit für die Wasserhygiene
Die Verantwortung einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beginnt demnach für alle Unternehmer, Betreiber und sonstige Inhaber (UsI) von Trinkwasserinstallationen bereits an der Wasseruhr. Die Pflichten sind unter anderem in § 3 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Nummer 2 Buchstabe e (Trinkwasserhausinstallationen) in Verbindung mit § 13 TrinkwV „Anzeigepflichten“ § 14 TrinkwV „Untersuchungspflichten“ und § 16 „Besondere Anzeige- und Handlungspflichten“ festgeschrieben.
Die gesetzlichen Vorgaben vollständig zu berücksichtigen, bedarf einer intensiven Auseinandersetzung mit der Trinkwasserverordnung. Erst die jüngste Novellierung der Trinkwasserverordnung vom Januar 2018 hat wieder eine Reihe von Änderungen mit sich gebracht, die für den Verantwortlichen, der sich nur sporadisch mit dem Thema auseinandersetzt, schwer zu überblicken sind.
Insbesondere müssen Sie sicherstellen, dass ausschließlich eine zugelassene und akkreditierte Untersuchungsstelle oder ein entsprechendes Labor mit der Trinkwasseruntersuchung beauftragt wird. Als Auftraggeber vergeben Sie den Auftrag zur gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers zukünftig zusammen mit der Probenahme direkt an ein akkreditiertes Labor. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen UsI und Untersuchungslabor. Die separate Vergabe zur Beprobung einer Trinkwasseranlage an sonstige Dienstleister ist gemäß der neuesten Änderung der Trinkwasserverordnung vom Januar 2018 nicht mehr möglich. Gerne vermitteln wir auf Anfrage ein jeweils durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zugelassenes Labor.