Zertifikat für Wasserinstallationsbetriebe
Wenn Sie ein Handwerksbetrieb aus dem Sanitärbereich in Deutschland sind, können Sie mit der Probennahme für die Durchführung der Trinkwasseranalyse bei Ihren Endkunden zusätzlichen Umsatz generieren. Da Probennehmer gewisse Kriterien erfüllen müssen, um eine Probennahme überhaupt durchführen zu müssen, sprechen Sie mit AQUA Diagnostik. Von uns erhalten Sie - bundesweit einmalig - ein Zertifikat, mit dem bestätigt wird, dass Sie die Voraussetzungen für eine Probennahme beim Endverbraucher erfüllen und Sie von der Haftung befreit.
Haftung für verunreinigtes Trinkwasser
Die Verantwortung für die Trinkwasserhygiene beginnt für den Betreiber einer Trinkwasserinstallation an der Wasseruhr. Denn die Verantwortung des Wasserversorgers endet laut Gesetzgebung bereits am Wasserzähler. Deshalb hält die Trinkwasserverordnung selbständig veranlasste, turnusmäßige systemische Untersuchungen auf Legionellen durch ein durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiertes und nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zugelassenes Labor fest. Im gewerblichen Bereich, also auch der Wohnraumvermietung, muss die Legionellenprüfung alle drei Jahre erfolgen. Dabei ist zum einen bei einer Großanlage der Bestand dem Gesundheitsamt anzuzeigen sowie die Untersuchungsergebnisse unabhängig der Größe der Trinkwasserinstallation dem Gesundheitsamt zu übermitteln.
BGH Urteil zu Ansprüchen eines Mieters bei Legionelleninfektion
Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Vermieter
Darüberhinaus kann der Betreiber der Trinkwasserinstallation, also auch der Vermieter einer Immobilie, gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2015 (Urteil des VIII. Zivilsenats vom 6.5.2015 - VIII ZR 161/14) haften, wenn ein Mieter aufgrund bakteriell verunreinigtem Wasser, also z.B. durch Legionellen, erkrankt oder gar verstirbt. Das Gericht stellte im verhandelten Fall fest, dass die Legionellen-Pneumonie (sog. Legionärskrankheit) bei der betroffenen Person mit einer haftungsbegründenden Kausalität bei einer durch Kontamination des Trinkwasser hervorgerufenen Erkrankung gegeben war. Der erkrankte Mieter muss zwar beweisen, dass zwischen der Erkrankung und der Legionellenkontamination des Trinkwassers ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Der entsprechende Vollbeweis (§ 286 Abs. 1 ZPO), den das Gericht fordert, darf allerdings keine unerfüllbaren Beweisanforderungen darstellen, "sondern muss sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen", so die Ausführungen der Richter des Bundesgerichtshofs.
Mieter können also in Fällen, in denen sie nachweislich an Legionellen aufgrund kontaminierten Trinkwassers erkrankt sind, Schadensersatzansprüche gegen Vermieter haben.
Die Haftungsbefreiung für den Installateur
Übertragen Sie die Verantwortung stattdessen AQUA Diagnostik. Sichern Sie sich ab und lassen Sie nach jeder Installation oder Sanierung eine Beprobung der sanierten Installation durchführen. Sie erhalten ein Zertifikat mit den Ergebnissen nach der Trinkwasserverordnung durch das beauftragte akkreditierte Labor nach ISO 17025.
Bei einer Überschreitung des gesetzlich festgelegten Grenzwertes für Legionellen sind seit der vierten Novelierung der Trinkwasserverordnung aus 2018 auch die Pflichten gemäß § 16 Abs. 7 Nr. 2 der Trinkwasserverordnung festgelegt.
Ihre Vorteile
- Sie sind raus aus der Regresspflicht, in die Sie der Auftraggeber im Falle einer Verunreinigung des Trinkwassers nehmen wird.
- Durch das ausgehändigte Zertifikat heben Sie sich klar von Ihren Mitbewerbern ab.
Bewerben Sie sich noch heute bei uns und informieren Sie sich über die Möglichkeiten, die die Trinkwasserverordnung für Sie bietet.